Dargaard Group

AGB

Die Zukunft Zusammen Gestalten

Allgemeine Bedingungen zur Teilnahme an Seminaren, Lehrgängen und Inhouse-Veranstaltungen (Stand: 17.07.2024)

  1. Die nachstehenden Bedingungen gelten für die Durchführung von Schulungs-, Fortbildungs- und sonstigen Bildungsleistungen sowie offenen Seminaren, Lehrgängen, Trainings und Inhouse-Veranstaltungen - im Weiteren als „Seminar“ bezeichnet - die von der Dargaard GmbH oder einer ihrer Partner- oder verbundenen Unternehmen – nachfolgend „Veranstalter“ genannt, im Kundenauftrag erbracht werden.

  2. Vertragspartner der Dargaard GmbH oder einer ihrer Partner- oder verbundenen Unternehmen werden nachfolgend als Auftraggeber bezeichnet.

  3. Etwaige Allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Vertragspartners finden keine Anwendung und werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn ihnen der Veranstalter nicht ausdrücklich widerspricht.
  1. Der Veranstalter bietet sowohl Online-, als auch Präsenzveranstaltungen an. Inhalte und Art der Umsetzung der Seminare ergeben sich aus der jeweiligen Kursbeschreibung auf der Internetseite des Veranstalters bzw. aus jeweiligen Absprachen entsprechend des Angebots mit dem Auftraggeber.

  2. Bei Online-Veranstaltungen erbringt der Veranstalter seine Leistungen ausschließlich in elektronischer Form per Online-Video-Konferenz unter Einsatz entsprechender technischer Mittel.

  3. Bei Präsenzveranstaltungen erbringt der Veranstalter seine Leistungen ausschließlich im persönlichen Kontakt mit dem Auftraggeber in hierfür geeigneten Räumlichkeiten.
  1. Die auf der Website des Veranstalters oder auf sonstigen Kanälen veröffentlichten Preise und Seminarangebote stellen noch kein verbindliches Angebot seitens des Veranstalters dar. Sie können vom Veranstalter jederzeit vor der ausdrücklichen Annahme der Bestellung des Vertragspartners zurückgezogen oder abgeändert werden.

  2. Der Vertrag kommt erst zustande, sobald der Veranstalter die Anmeldung schriftlich bestätigt (einschließlich einer Bestätigung auf elektronischem Wege). Bei Online-Veranstaltungen gilt die Übermittlung der Zugangsdaten durch den Veranstalter an den Auftraggeber ebenso als Bestätigung.  Maßgeblich für den Beginn der Vertragslaufzeit ist das Zustandekommen des Vertrages gemäß Ziffer 2.2

  3. Obwohl der Veranstalter bestrebt ist, die Verfügbarkeit der angezeigten Kurse sicherzustellen, kann er nicht garantieren, dass zum Zeitpunkt der Bestellung sämtliche Kurse verfügbar sind. Sollte der Veranstalter nicht in der Lage sein, die Bestellung des Kunden zu erfüllen, kann der Veranstalter diese ohne weitere Haftung zurückweisen. In diesem Falle wird der Veranstalter den Vertragspartner hierüber informieren und alle bereits geleisteten Zahlungen zurückerstatten.

  4. Ein Anspruch auf Teilnahme an ein Seminar mit begrenzter Teilnehmerzahl besteht nicht.
  1. Die Seminare des Veranstalters stehen jedem Interessenten offen, der über die für die angestrebten Abschlüsse geforderten Qualifikationen verfügt, soweit solche in der Leistungsbeschreibung eines Seminars gefordert werden. Für das Vorliegen der Zulassungsvoraussetzungen ist allein der Interessent bzw. Teilnehmer verantwortlich. Ansprüche wegen fehlender Zulassungsvoraussetzungen sind ausgeschlossen.

  2. Soweit Zulassungsvoraussetzungen bestehen, ist der Veranstalter nicht verpflichtet, aber berechtigt, zu überprüfen, ob der Teilnehmer die notwendigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. Hierzu hat der Teilnehmer auf Verlangen die erforderlichen Unterlagen vorzulegen. Macht der Veranstalter von seinem Recht auf Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen keinen Gebrauch, so ist der Teilnehmer auch bei Nichtvorliegen der Zulassungsvoraussetzungen zur Zahlung der Seminargebühren verpflichtet.
  1. Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, dass dem Veranstalter alle für die ordnungsgemäße Ausführung der Leistungen notwendigen Informationen und sonstigen Materialien rechtzeitig zur Verfügung stehen und der Veranstalter von allen Vorgängen und Umständen mit möglicher Auswirkung auf die vertragsgemäße Tätigkeit in Kenntnis gesetzt wird. Das gilt auch für Informationen, die erst während des Seminars entstehen und bekannt werden.

  2. Der Auftraggeber informiert den Veranstalter spätestens 7 Tage vor Durchführung des Seminars über die Anzahl der Teilnehmenden und stellt eine Liste aller Teilnehmenden zur Verfügung.

  3. Im Fall von Inhouse- Präsenz-Veranstaltungen stellt der Auftraggeber sicher, dass ein ausreichend großer Seminarraum zur Verfügung steht und, dass die Ausstattung des Seminarraums mindestens folgendes umfasst:

    • Laptop-Anschluss
    • WLan-Zugang
    • Beamer oder TV zur Präsentation der Seminarfolien
    • Flipcharts (ein Flipchart je 3-4 Teilnehmer)
    • Moderationskoffer

  4. Ist nichts Gegenteiliges vereinbart, stellt der Veranstalter dem Auftraggeber im Fall von OnlineVeranstaltungen vor Beginn eines solchen Seminars eine passende Anwendungssoftware bereit, wobei er sich hierfür auch der Dienste Dritter bedienen kann. Für die Einhaltung der Systemvoraussetzungen trägt der Auftraggeber die Verantwortung. Der Veranstalter haftet nicht für technische Probleme, die auf mangelhafte Systemvoraussetzungen beim Auftraggeber zurückzuführen sind.

    i) Der Auftraggeber erhält rechtzeitig vor Beginn des Seminars die Zugangsinformationen zur Teilnahme.

    ii) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Zugangsdaten geheim zu halten sowie die unberechtigte Nutzung des Seminars durch Dritte zu verhindern.

    iii) Bei Missbrauch ist der Veranstalter berechtigt, den Zugang zu sperren.

    iv) Der Auftraggeber haftet für einen von ihm zu vertretenden Missbrauch.

    v) Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, die technischen Voraussetzungen für den Zugang zu dem Seminar zu schaffen, insbesondere hinsichtlich der eingesetzten Hardware und Betriebssystemsoftware, der Verbindung zum Internet einschließlich der Sicherstellung der Verbindungsgeschwindigkeit, der aktuellen Browsersoftware und der Akzeptanz der vom Server des Veranstalters übermittelten Cookies und trägt insoweit sämtliche Kosten im Zusammenhang mit der Erfüllung dieser Voraussetzungen. Der Veranstalter wird den Auftraggeber auf Anfrage über den jeweils einzusetzenden Browser informieren.
  1. Das Seminar wird entsprechend dem veröffentlichten Programminhalt, den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und den anerkannten Regeln der Technik durchgeführt. Daneben ist der Veranstalter berechtigt, die Methode und die Art der Leistungserbringung nach sachgemäßem Ermessen selbst zu bestimmen.

  2. Der Einsatz von Subunternehmern, insbesondere Dozenten und Referenten, durch den Veranstalter zur Leistungserbringung bedarf nicht der Zustimmung des Auftraggebers.

  3. Der Veranstalter behält sich den Wechsel von Referenten und/oder eine Verlegung bzw. Änderung im Programmablauf vor, sofern diese das Veranstaltungsziel nicht grundlegend verändern. Ein Anspruch auf Veranstaltungsdurchführung durch einen bestimmten Referenten bzw. an einem bestimmten Veranstaltungsort besteht nicht.

  4. Inhaltliche Änderungen, durch die das Lehrgangsziel verändert wird, sind zulässig, wenn sie mit Zustimmung oder auf Verlangen der Stellen erfolgen, die für die Anerkennung der angestrebten Abschlüsse zuständig sind.

  5. Aussagen und Erläuterungen zu den Seminaren in Werbematerialien sowie auf der Website des Veranstalters und in der Dokumentation verstehen sich ausschließlich als Beschreibung der Beschaffenheit und nicht als Garantie oder Zusicherung einer Eigenschaft.

  6. Eine angemessene Kürzung des Termins durch den Veranstalter in der Dauer ist möglich.
  1. Der Teilnehmer verpflichtet sich, die am jeweiligen Unterrichtsort geltende Hausordnung zu beachten, Anweisungen der Referenten sowie der Beauftragten des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen Folge zu leisten, regelmäßig an den Präsenzveranstaltungen des vertragsgegenständlichen Seminars teilzunehmen sowie alles zu unterlassen, was der ordnungsgemäßen Durchführung des Seminars entgegenstehen könnte.
  1. Der Auftraggeber gewährleistet, dass alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen seinerseits, seiner Erfüllungsgehilfen oder Dritter rechtzeitig und für den Veranstalter kostenlos erbracht werden.

  2. Für die Durchführung der Leistungen notwendige Schulungsunterlagen, Hilfsmittel, Hilfskräfte, Schulungsräume usw. sind kostenlos zur Verfügung zu stellen, soweit nicht anders vereinbart wird. Im Übrigen müssen die Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers den jeweils gültigen Rechtsvorschriften, Normen, Sicherheitsbestimmungen und Unfallverhütungsvorschriften entsprechen.

  3. Der Auftraggeber trägt jeglichen Mehraufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge verspäteter, unrichtiger oder lückenhafter Angaben oder nicht ordnungsgemäßer Mitwirkungshandlungen wiederholt werden müssen oder sich verzögern. Der Veranstalter ist auch bei Vereinbarung eines Fest-, Pauschal- und/oder Höchstpreises berechtigt, diesen Mehraufwand zusätzlich abzurechnen.
  1. Die vertraglich vereinbarten Leistungsfristen und -termine beruhen bei Inhouse-Veranstaltungen auf Schätzungen des Arbeitsumfanges aufgrund der Angaben des Auftraggebers. Sie sind nur dann verbindlich, wenn sie vom Veranstalter schriftlich als verbindlich bestätigt werden.

  2. Soweit Fristen verbindlich vereinbart wurden, beginnen sie erst zu laufen, wenn der Auftraggeber dem Veranstalter alle erforderlichen Unterlagen vorgelegt hat. Dies gilt analog auch für vereinbarte Termine, die sich um den Zeitraum einer vom Veranstalter nicht zu vertretenden Verzögerung auch ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftraggebers verlängern.
  1. Es erfolgt weder eine ausdrückliche noch eine stillschweigende Abtretung bzw. Erteilung von Genehmigungen oder Rechten an Schulungsunterlagen, Software, Urheberrechten, Nutzungsrechten, Marken oder Warenzeichen bzw. deren Anwendungen, soweit nachträglich nicht etwas Gegenteiliges vereinbart wird.

  2. Soweit Urheberrechte, Nutzungsrechte und/oder Schutzrechte an Leistungsergebnissen entstehen oder weiterentwickelt werden, insbesondere hinsichtlich Weiterentwicklungen und Verbesserungen der vom Veranstalter entwickelten Systeme, Software, Verfahren und Methoden, stehen allein dem Veranstalter die ausschließlichen räumlich, zeitlich und inhaltlich unbegrenzten Nutzungs-, Verwertungs- und Umarbeitungsrechte zu.

  3. Seminarunterlagen, die dem Auftraggeber bzw. Teilnehmern ausgehändigt werden, gehen zur internen Verwendung in den Besitz des Auftraggebers über. Sie dürfen ohne schriftliche Zustimmung des Veranstalters weder vervielfältigt, verarbeitet, verbreitet noch zur öffentlichen Wiedergabe verwendet werden.

  4. Eine Nutzung der zugunsten des Veranstalters geschützten Logos, Marken und Zeichen zu Werbezwecken darf ausschließlich mit einer erforderlichen Nutzungsberechtigung und unter Berücksichtigung der vorgegebenen Darstellungsart erfolgen. Diese sind im Zweifelsfall beim Veranstalter abzufragen, sofern die Darstellungsart nicht vertraglich vorgegeben ist.
  1. Für Seminare gilt, dass bei Stornierungen, die später als 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn beim Veranstalter eingehen, 85 % der Teilnahmegebühr als Stornokosten fällig werden. Bei Stornierungen, die später als 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn beim Veranstalter eingehen, bei Fernbleiben von der Veranstaltung oder bei Abbruch der Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten. Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist möglich, soweit das Seminar noch nicht begonnen wurde und der Ersatzteilnehmer die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. Stornierungen oder Verschiebungen aufgrund höherer Gewalt, sind hierbei ausgenommen.

  2. Eine Stornierung hat schriftlich zu erfolgen. Dem Teilnehmer steht der Nachweis offen, dass dem Veranstalter aus der Abmeldung kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.
  1. Der Veranstalter behält sich vor, aufgrund zu geringer Teilnehmerzahlen oder der Erkrankung von Referenten sowie sonstiger Störungen im Geschäftsbetrieb, die von ihm nicht zu vertreten sind, angekündigte oder begonnene Seminare abzusagen. Bereits bezahlte Teilnahmegebühren werden in diesem Fall erstattet. Die betroffenen Teilnehmer werden umgehend informiert. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

  2. Abweichungen um bis zu 10 % zum vereinbarten Umfang der Seminare stellen eine unerhebliche Abweichung von der vertraglichen Leistung dar und gelten als unbeachtlich. Sie berechtigen den Teilnehmer nicht zur Geltendmachung von Ansprüchen.
  1. Die Zahlung erfolgt unter Angabe der Rechnungsnummer und der Kundennummer auf das in der Rechnung genannte Konto des Veranstalters.

  2. Beanstandungen der Rechnungen des Veranstalters sind innerhalb von 2 Wochen nach Empfang der Rechnung schriftlich geltend zu machen.
  1. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für einen mit der Schulung beabsichtigten Erfolg und/oder eine gegebenenfalls beabsichtigte Zulassung zu Prüfungen und/oder das Bestehen solcher Prüfungen, gleich welcher Art diese sind.

  2. Soweit die Schulungen in den Räumlichkeiten des Auftraggebers stattfinden, ist dieser für die Ausstattung der Räume und die Erfüllung der Sicherheitsvorschriften und Unfallverhütungsbestimmungen verantwortlich. Räumlichkeiten von Dritten gelten als solche des Auftraggebers. Trotz sorgfältiger Prüfung sämtlicher Inhalte der Veranstaltung sind Fehler und Irrtümer der Quellen und der Methodik nicht auszuschließen. Die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität des Inhalts sind daher ohne Gewähr.

  3. Sofern Veranstaltungen aufgrund von höherer Gewalt verspätet beginnen oder abgesagt werden, wird keine Haftung übernommen.

  4. Eine Haftung durch den Veranstalter ist begrenzt auf durch diesen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Diese Haftungsbegrenzung gilt auch zu Gunsten von Mitarbeitern und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Veranstalters. Die Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung - pauschal für Personen- und Sachschäden - beträgt 5.000.000 Euro.
  1. Im Falle höherer Gewalt besteht kein Anspruch des Auftraggebers auf Durchführung des Seminars. Die Parteien sind in diesem Falle berechtigt, den Vertrag zu kündigen. Schadensersatzansprüche, insbesondere der Ersatz von Reise- oder Übernachtungskosten sowie von Arbeitsausfall, sind ausgeschlossen. Als höhere Gewalt gelten insbesondere folgende Ereignisse: Krieg, Verfügungen von höherer Hand, Sabotage, Streiks und Aussperrungen, Naturkatastrophen, geologische Veränderungen und Einwirkungen.

  2. Jede Vertragspartei ist verpflichtet, unverzüglich nach dem Eintritt eines Falles höherer Gewalt der anderen Partei Nachricht mit allen Einzelheiten zu geben. Drüber hinaus haben die Parteien über angemessene, zu ergreifende Maßnahmen zu beraten.
  1. Die Speicherung und Nutzung personenbezogener Daten erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und ausschließlich zur Vertragserfüllung sowie für eigene Marketingzwecke.

  2. Geschäftliche Kontaktdaten werden vom Veranstalter für Marketingzwecke für den Versand von Prospekten, Programmen und Seminarinformationen des Veranstalters genutzt.

  3. Sie können der Nutzung, Verarbeitung bzw. Übermittlung Ihrer Daten zu Marketingzwecken jederzeit durch Mitteilung an den Bereich Datenschutz des Veranstalters postalisch oder per E-Mail an die oben genannte Adresse widersprechen bzw. Ihre Einwilligung widerrufen. Nach Erhalt Ihres Widerspruchs bzw. Widerrufs wird der Veranstalter die hiervon betroffenen Daten nicht mehr zu Marketingzwecken nutzen und verarbeiten.
  1. Erfüllungsort ist der dem Teilnehmer mitgeteilte Veranstaltungsort.
     
  2. Für Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt ausschließlich deutsches Recht.
     
  3. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Dortmund.
  1. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftform.

  2. Sollten sich einzelne Bestimmungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen als ungültig, unwirksam oder unerfüllbar erweisen, so soll dadurch die Gültigkeit, Wirksamkeit und Erfüllbarkeit der übrigen Teile des Angebots nicht beeinträchtigt werden.

  3. Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall, den ungültigen, unwirksamen oder unerfüllbaren Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch eine gültige, wirksame und erfüllbare Bestimmung zu ersetzen, die inhaltlich der ursprünglichen Absicht der Parteien am nächsten kommt.

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